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18.05.2012
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![]() Pflichten von Eigentümer und Betreiber Elektrische Niederspannungsinstallationen müssen ein erstes Mal bei der Inbetriebnahme und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Die Kontrollperioden richten sich nach bestimmten Kriterien, wie zum Beispiel dem Gefahrenpotential. Die elektrischen Installationen dürfen im normalen Betrieb und im voraussehbaren Störungsfall keine Personen und Sachen gefährden. Der Eigentümer/Betreiber ist für die Sicherheit der elektrischen Installationen verantwortlich. Pächter und Mieter müssen festgestellte Mängel dem Eigentümer mitteilen. Der Eigentümer/Betreiber muss den Sicherheitsnachweis für elektrische Installationen durch eine kontrollberechtigte Firma seiner Wahl (z.B. Elektrizitäts AG, Kontrolle und Sicherheit) erbringen. Der Eigentümer/Betreiber muss technische Unterlagen und den Sicherheitsnachweis aufbewahren. |
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Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4 4603 Olten Telefon 062 212 50 52 Telefax 062 212 19 69 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch Elektrizitäts AG SiKo Zweigstelle Rheinfelden Magdenerstrasse 2 4310 Rheinfelden Telefon 061 836 88 99 Telefax 061 836 88 91 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch |