Elektrizitäts AG - Kontrollen

18.05.2012

Ein Unternehmen der Baumann Koelliker Gruppe
18.05.2012




Kontrollperioden
 
Gebäudeinstallationen müssen in festgelegten Abständen geprüft werden.
Einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung NIV:
 
Jährlich
Baustellen und Märkte
 
Alle 5 Jahre
- Bühnenhäuser von Theatern
- Explosionsgefährdete Räume der Zone 2
- Korrosionsgefährdete Räume
- Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten
- Medizinisch genutzte Räume der Kategorie 2
- Untertagbauten wie Tunnels und Kavernen
- Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe
- Laboratorien und Prüffelder von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw.
-Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Schulhäuser, Kindergärten, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc.
- Campingplätze und Bootsanlegestellen
 
Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
- Nasse oder feuergefährdete, gewerblich genutzte Räume
- Gewerbliche Werkstätten
- Medizinisch genutzte Räumen der Kategorie 1
- Bürogebäude, Kirchen, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe
- Sportboote und Vergnügungsschiffe
- Installationen mit Eigenversorgungsanlagen
 
Alle 20 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle
- Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten



Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4
4603 Olten
Telefon 062 212 50 52
Telefax 062 212 19 69
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch



Elektrizitäts AG SiKo
Zweigstelle Rheinfelden
Magdenerstrasse 2
4310 Rheinfelden
Telefon 061 836 88 99
Telefax 061 836 88 91
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch

Empfehlen Sie uns weiter!