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18.05.2012
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![]() Kontrollperioden Gebäudeinstallationen müssen in festgelegten Abständen geprüft werden. Einige Beispiele aus der Niederspannungsinstallations-Verordnung NIV: Jährlich Baustellen und Märkte Alle 5 Jahre - Bühnenhäuser von Theatern - Explosionsgefährdete Räume der Zone 2 - Korrosionsgefährdete Räume - Tankstellen und Fahrzeugreparaturwerkstätten - Medizinisch genutzte Räume der Kategorie 2 - Untertagbauten wie Tunnels und Kavernen - Betriebsräume von Industrie und Grossgewerbe - Laboratorien und Prüffelder von Industrie, Gewerbebetrieben, Schulen usw. -Bauten und Räume mit Menschenansammlungen wie Warenhäuser, Theater, Kinos, Tanzlokale, Hotels und Gaststätten, Asyle, Schulhäuser, Kindergärten, Kinderheime, Spitäler, Kasernen etc. - Campingplätze und Bootsanlegestellen Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle - Nasse oder feuergefährdete, gewerblich genutzte Räume - Gewerbliche Werkstätten - Medizinisch genutzte Räumen der Kategorie 1 - Bürogebäude, Kirchen, Zeughäuser und landwirtschaftliche Betriebe - Sportboote und Vergnügungsschiffe - Installationen mit Eigenversorgungsanlagen Alle 20 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle - Alle übrigen Installationen, zum Beispiel Wohnbauten |
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Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4 4603 Olten Telefon 062 212 50 52 Telefax 062 212 19 69 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch Elektrizitäts AG SiKo Zweigstelle Rheinfelden Magdenerstrasse 2 4310 Rheinfelden Telefon 061 836 88 99 Telefax 061 836 88 91 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch |