Elektrizitäts AG - Kontrollberechtigung

18.05.2012

Ein Unternehmen der Baumann Koelliker Gruppe
18.05.2012


Kontrollberechtigung
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als 
 
- Eidg. dipl. Elektroinstallateur
- Elektro-Projektleiter mit eidg. Fachausweis
- Elektro-Sicherheitsberater mit eidg. Fachausweis
 
Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich.
 
   


Plombierte Steuersicherung: Plombe mit Kontroll-Bewilligungs-Nummer
 

Unabhängige Kontrolle
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.



Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4
4603 Olten
Telefon 062 212 50 52
Telefax 062 212 19 69
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch



Elektrizitäts AG SiKo
Zweigstelle Rheinfelden
Magdenerstrasse 2
4310 Rheinfelden
Telefon 061 836 88 99
Telefax 061 836 88 91
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch

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