|
18.05.2012
|
|
Kontrollberechtigung
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als - Eidg. dipl. Elektroinstallateur - Elektro-Projektleiter mit eidg. Fachausweis - Elektro-Sicherheitsberater mit eidg. Fachausweis Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan erforderlich. ![]() Plombierte Steuersicherung: Plombe mit Kontroll-Bewilligungs-Nummer Unabhängige Kontrolle Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden. |
|
Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4 4603 Olten Telefon 062 212 50 52 Telefax 062 212 19 69 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch Elektrizitäts AG SiKo Zweigstelle Rheinfelden Magdenerstrasse 2 4310 Rheinfelden Telefon 061 836 88 99 Telefax 061 836 88 91 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch |