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18.05.2012
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![]() Die Verordnung Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bestimmt: Für die Sicherheit der elektrischen Installationen ist neu der Eigentümer / Betreiber und nicht mehr der Energielieferant verantwortlich. Das Energie liefernde Werk fordert den Eigentümer regelmässig auf, innert 6 Monaten die Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. Der Eigentümer bestimmt eine kontrollberechtigte Firma seiner Wahl (z.B. Elektrizitäts AG, Kontrolle und Sicherheit) mit dieser Prüfung und erhält danach den Sicherheitsnachweis. Dieser Nachweis ist dem Netzbetreiber einzureichen. |
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Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4 4603 Olten Telefon 062 212 50 52 Telefax 062 212 19 69 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch Elektrizitäts AG SiKo Zweigstelle Rheinfelden Magdenerstrasse 2 4310 Rheinfelden Telefon 061 836 88 99 Telefax 061 836 88 91 E-Mail: eag@bako.ch Internet: www.elektrizitaetsag.ch |