Elektrizitäts AG - Gesetzliche Grundlagen

18.05.2012

Ein Unternehmen der Baumann Koelliker Gruppe
18.05.2012




Die Verordnung

Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bestimmt: 
 
Für die Sicherheit der elektrischen Installationen ist neu der Eigentümer / Betreiber und nicht mehr der Energielieferant verantwortlich.
 
Das Energie liefernde Werk fordert den Eigentümer regelmässig auf, innert 6 Monaten die Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. 
 
Der Eigentümer bestimmt eine kontrollberechtigte Firma seiner Wahl (z.B. Elektrizitäts AG, Kontrolle und Sicherheit) mit dieser Prüfung und erhält danach den Sicherheitsnachweis.
 
Dieser Nachweis ist dem Netzbetreiber einzureichen.



Elektrizitäts AG SiKo
Gheidgraben 4
4603 Olten
Telefon 062 212 50 52
Telefax 062 212 19 69
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch



Elektrizitäts AG SiKo
Zweigstelle Rheinfelden
Magdenerstrasse 2
4310 Rheinfelden
Telefon 061 836 88 99
Telefax 061 836 88 91
E-Mail: eag@bako.ch
Internet: www.elektrizitaetsag.ch

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